HEIZKOSTENZUSCHUSS 2014/2015

Das Land Burgenland gewährt zur teilweisen Abdeckung gestiegener Heizkosten in der Heizperiode 2014/2015 Burgenländerinnen und Burgenländern einen einmaligen Heizkostenzuschusses in Höhe von € 150,- pro Haushalt unabhängig von der Art der verwendeten Brennstoffe. 

Anträge sind unter Vorlage eines Einkommensnachweises ab sofort bis 28.02.2015 beim Gemeindeamt Kleinmürbisch zu stellen.

Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:

·           Hauptwohnsitz im Burgenland (Stichtag 15.11.2014)

·           Einkommen bis zum ASVG – Ausgleichszulagenrichtsatz

Richtsatz für das Jahr 2014 netto:

      für alleinstehende Personen: € 814,00

      für  Ehepaare/Lebensgemeinschaften: € 1.221,00

      pro Kind: € 156,00

      für jede weitere Person: € 407,00

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