Waldbrandverordnung der BH Güssing

🔥 Waldbrandverordnung der BH Güssing 🔥 – Schutzmaßnahme für unsere Natur


Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der erhöhten Waldbrandgefahr hat die Bezirkshauptmannschaft Güssing mit 15. Mai 2025 eine Waldbrandverordnung erlassen. Das Entzünden von Feuer sowie das Rauchen im Wald und in waldnahen Bereichen ist im gesamten Bezirk Güssing bis einschließlich 31. Oktober 2025 verboten. Diese Vorsichtsmaßnahme soll unsere Wälder, die Tierwelt und die Bevölkerung bestmöglich schützen.

https://www.kleinmuerbisch.at/wp-content/uploads/2025/05/Verordnung.pdf

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