Eintragungszeitraum vom 15. Juni bis 22. Juni 2026
Folgende Volksbegehren können im Eintragungszeitraum vom 15. Juni bis 22. Juni 2026 in jeder Gemeinde in dafür eingerichteten Eintragungslokalen oder online mit „ID Austria“ (https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/vbg/checked/VolksbegehrenBuerger) unterschrieben werden:
• Karfreitag-Feiertag für Alle
• Polizei – kritischer Personalmangel
• Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl
• GRATIS Verhütung
• Transparenz im Parlament
Um Volksbegehren im Eintragungszeitraum unterschreiben zu dürfen, muss man spätestens am letzten Tag des Eintragungszeitraums (22. Juni 2026) das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag (11. Mai 2026) in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen gewesen sein. Auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher können die oben genannten Volksbegehren unterschreiben.
Bitte beachten Sie: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren in der Einleitungsphase abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen. Eine getätigte Unterstützungserklärung gilt bereits als gültige Eintragung!