🐕 Sachkundenachweis für Hundehalter:innen
Planen Sie die Anschaffung eines Hundes? 🐶
Seit Juli 2026 ist vor Beginn einer Hundehaltung ein Sachkundenachweis erforderlich. Dieser ist künftig bei der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde vorzulegen.
Was ist zu beachten?
🦴 Theoretischer Teil: 4 Stunden – vor der Übernahme des Hundes
🦴 Praktischer Teil: 2 Praxisstunden – innerhalb des ersten Jahres mit dem eigenen Hund
⚠️ ACHTUNG: Davon betroffen sind daher nicht nur „neue“ Hundehalter:innen, sondern auch Hundehalter:innen, die ihre Hunde bis zu diesem Zeitpunkt (noch) nicht in der Gemeinde gemeldet haben.
Mit unserem einfachen Online-Test können Sie in wenigen Schritten herausfinden, ob Sie einen Sachkundenachweis benötigen:
👉 https://abt-iii-9.extern.services.sozialministerium.gv.at/sachkundenachweis-fuer-hunde/
📢 Bedarfserhebung
Die Gemeinden organisieren gemeinsam mit dem Land Burgenland kostenlose Kurse.
Wenn Sie einen Sachkundenachweis benötigen oder in nächster Zeit einen Hund anschaffen möchten, melden Sie sich bitte beim Gemeindeamt unter 03322 44377 bis spätestens 15. Oktober 2026. So kann der Bedarf für die Kursplanung entsprechend erhoben werden.
ℹ️ Weitere Informationen finden Sie unter:
https://tierwissen.at/
Foto: pixabay